Denn eigentlich verstößt beides gegen das Arbeitszeitgesetz (ArbZG):
die maximale Wochenarbeitszeit von 48h überschritten, die vorgeschriebene Ruhezeit (10h ?) zwischen 2 Arbeitsperioden unterschritten.
Natürlich hätte die Firma mir ne andere Schicht geben können, aber mir war Sport wichtiger, daher hab ich Stillschweigen bewahrt
Das mit den 10 Stunden Ruhezeit ist im ÖPNV scheinbar anders....bei uns wird da aufgrund der Linienstruktur das Fahrpersonalgesetz rangezogen, wir dürfen zweimal auf 9 Stunden verkürzen. Klar, auch das hätte nicht gepasst, aber im Endeffekt wollte ich das so....ich kriege die Sitzungszeit natürlich bezahlt, aber das wird zeitlich anders untergebracht, sonst hätte ich am selben Tag die Spätschicht auch nicht fahren dürfen, wegen der Zeitüberschreitung. Also die 9 Stunden zwischen zwei "Lenkzeiten" werden definitiv eingehalten. Ist auch was anderes, in nem Sitzugnszimmer oder am Steuer zu sitzen....