@Riffard , also da unterstütze ich
@sunnysunny . Es geht ja auch nicht um die läppischen 60€, sondern der Tatbestand des Vertrauensbruch.
So was tut man nicht, wenn aber doch, muß man dafür gerade stehen, wenn jemand unsere hochbezahlte Gerichtsbarkeit anruft.
Das Übel im Keim ersticken, ist auch meine Devise.
In wie weit aber die Henker des Gerichts dabei in unserem Forum rümwühlen, ist eine ganz andere Sache.
Aber eines stand für mich schon immer fest, bei dererlei Käufen immer persönliche Übergabe. Päckchen auf, prüfen, die Kohle raus, und fertig.
Dabei siehst du dann auch gleich den Träger und Benutzer des Spielzeugs.
U.U. gehst du mit Freude ans Werk, oder kotzt in die nächste Ecke. So viel zur Hygiene
Grüße...Palle
Ns.: Jeder kann jeden eine Nachnahme schicken.
Es ist eine uralte Masche, der Mafianachahmer, das sie Nachnahmepäckchen ,mit wertlosen Büchern an einen gerade Verstorbenen schicken.
Und die trauernden hinterbliebenen Eheperlen aus Unwissenheit das Päckchen annehmen und bezahlen.
Und was finden sie in dem Päckchen: Eine Paperback Ausgabe, von einer unbedeutenden Autorin mit dem Titel: Wie befriedige ich meine Ehefrau im Alter.
Ladenpreis: 6,00 €. Nachnahmepreis: 48,50€.