Würde mich mal interessieren, ob das Jugendschutz-Verbot, keine erigierten Teile zu zeigen, auch auf solche "abstrakten" Darstellungen anzuwenden ist. Wie weit geht das, und wo ist z.B. die Grenze zwischen pornografischer und, sagen wir mal, sachlich-wissenschaftlicher Darstellung?
Das sind zwei verschiedene Grenzen. Die Grenze zur sachlich-wissenschaftlichen Darstellung ist sehr fließend. Auf Wikipedia z.B. sind öffentlich erreichbare Bilder von einem erigierten Penis und sogar von einer Ejakulation zu sehen. Des Weiteren gibt es dort in anderen Artikeln (z.B. über bestimmte Sexualpraktiken und -philosophien) gemalte Bilder von der Penetration. Wikipedia hat da eben die Stellung eines neutral beschreibenden Lexikons - ein Luxus, den andere Seiten (Foren eingeschlossen) nicht haben.
Soll heißen: Mit dem Argument nur "sachlich-wissenschaftlich" etwas darzustellen, wird man in unserem Fall nicht weit kommen.
Die Grenze der hinreichenden Abstraktion ist hingegen etwas anderes. Prinzipiell gelten auch gemalte, erigierte Geschlechtsteile oder gezeichnete Pornographie als "jugendgefährdend". Die Abstraktion müsste im Grunde essentielle Teile des erregten Geschlechtsteils unkenntlich machen. Eine Abstraktion eines Bildes ist im Übrigen für jeden Anwender problemlos möglich, dafür benötigt es kein Photoshop, sondern ganz simple bzw. kostenlose Bildbearbeitungslösungen (wie z.B. Arcsoft Photostudio oder GIMP). Im Grunde sind das nur fünfeinhalb Klicks, wenn man weiß, welche Auswahl man nehmen muss (gute Ansatzpunkte sind hier Treshold-, Kontur-, Erodier- oder Kratzerentfernungsverfahren). Wenn Interesse besteht, kann ich das gerne in einem separaten Thread näher erläutern. Das kann dann wirklich jeder für sich anwenden, wenn man einmal weiß, welche Funktion man benötigt.
Zurück zu den Kriterien: In anderen Kulturen ist die Suche nach dem "perfekten Abstraktum, das noch explizit genug ist" deutlich alltäglicher. In Japan z.B. versuchen die Produzenten der so genannten Hentai Animes oder auch der Doujinshi-Comics die Grenze des Möglichen immer weiter auszureizen. Die primären Geschlechtsorgane müssen dort zwar verpixelt bzw. zensiert werden, allerdings gibt es tausend verschiedene Arten, wie man das anstellen kann. Meist kommen diese Produktionen dann erst in kleiner Auflage heraus, um zu testen, ob die Zensur so ausreichend ist. Wenn nicht, fallen die Strafen eben kleiner aus, da die Auflage nur gering war. Dann bessern sie nach und versuchen es wieder.
Eine ähnliche Situation würde sich auch in Deutschland ergeben. Feste Kriterien wird es nicht geben, sondern im Zweifelsfall (wenn es zu einer Abmahnung kommt) wird je nach Einzeldarstellung entschieden, ob es Pornographie und jugendgefährdend ist oder nicht. Da wir uns hier aber in einem öffentlichen Forum befinden, wollen wir natürlich jedes Risiko für euch und uns vermeiden, so dass wir sehr genau darauf achten und selbst bei abstrahierten Bildern strenge Richtlinien anlegen müssen.
Grüße
BuckBall