Ich würde keine allzu lange Frist mehr setzen. Es gab schon einen langen Zeitraum. Da du die Bestätigung hast, dass Zahlung nach 3 Tagen erfolgt, dies bislang nach 14 Tagen auch noch nicht passiert, sind sie quasi vertragsbrüchig.
Sie sind dadurch leider nicht Vertragsbrüchig.
Dass das Geld binnen 3 Tagen auf meinem Bankkonto sein muss, steht nicht im Vertrag.
Das haben sie mir nur im vorhinein per E-Mail versichert.
Setzt dich morgen noch einmal mit denen in Verbindung. Sag ihnen, dass sie ihren Teil des Vertrags bislang nicht erfüllt haben, du noch 3 Tage wartest, und ansonsten einen Anwalt und die Medien einschalten wirst.
Diesen Plan hatte ich- nur wollte ich das nicht so schnell machen.
Mir wurde gestern zugesichert, dass ich Montag (morgen) Antworten auf die folgenden Fragen bekomme:
- Warum sie ihren Teil der Abmachung nicht eingehalten haben.
- Zu welchem Datum ich den von ihnen unterschriebenen Vertrag, sowie die genannte Summe zugesandt bekomme
a)Sollten sie mir ein fixes Datum für die Rückerstattung und das zusenden des von ihnen unterschriebenen Vertrages geben- und sollte dieses Datum nicht zu weit in der Zukunft liegen, werde ich abwarten und kooperativ sein.
b)Sollten sie mir ein fixes Datum geben, dass mir nach "aufschieben bis zur Unendlichkeit" (30 Tage oder mehr) scheint, werde machen was du mir gerade empfohlen hast.
c)Sollten sie mir kein fixes Datum geben und wieder rum-eiern, werde ich machen was du mir grade empfohlen hast.
Im Vertrag steht zwar- ich darf mit dritten nicht über diese Angelegenheit diskutieren (was denke ich mal, einen Anwalt mit ein schließt) - allerdings ist der Vertrag ja durch Ihre fehlende Unterschrift nicht gültig- was es mir NOCH erlaubt, offen darüber zu sprechen.
Sollten sie den Vertrag jedoch unterschreiben und ihn mir zurück senden, gilt dieses Recht.
Ich gehe davon aus, sollte ich ihnen Drohen mit Anwalt und Medien, werden sie umgehend den Vertrag unterschreiben und ihn mir zukommen lassen- damit ich nicht mehr rechtlich/medial einschreiten kann.
Dann müssten Sie mir allerdings auch die genannte Summe, die im Vertrag als "Kulanzzahlung" gekennzeichnet ist, auszahlen.
a)Sollten Sie mir den von ihnen unterschriebenen Vertrag nicht zu kommen lassen, ist er ungültig - und ich habe das Recht, öffentlich zu berichten, was sie von Anfang an verhindern wollten.
b)Sollten Sie mir den von ihnen unterschriebenen - und somit gültigen Vertrag, zu kommen lassen - ist er gültig und sie müssen mir eine Rückerstattung geben.
Ich sehe hier keinen Weg als Verlierer raus zu gehen.
Nur um ehrlich zu sein, wäre es mir lieber das Geld zu haben. Das wäre schnell und unkompliziert + ich habe was davon.
Hoffen wir, sie eiern jetzt nicht rum und stehen zu dem, was sie mir per E-Mail versichert haben.
Ansonsten werde ich diese Klinik- und Gott weiß ich habe da eigentlich keine Lust dazu, öffentlich auseinander nehmen.